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Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO) Titelbild

Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Vergütung

650–900 € / Monat

Schulabschluss

Berufsschule – Abitur

Über die Ausbildung

Ein Bauteil beginnt oft schon am Bildschirm, wo Maße und Formen zuerst als Zeichnung entstehen, bevor überhaupt ein Werkzeug angesetzt wird. Genau bei diesen ersten Schritten am Computer packst du als angehender Fachpraktiker oder Fachpraktikerin für Technisches Produktdesign unter Anleitung mit an.

Konstruktionsbüros richten diese Ausbildung nach § 66 BBiG bzw. § 42r HwO aus, über drei Jahre, mit viel individueller Betreuung. Auf dem Programm stehen einfache technische Skizzen am Computer, das Übertragen von Maßen in Zeichenprogramme, das Sortieren technischer Unterlagen und die Unterstützung bei der Modellprüfung.

Genauigkeit beim Übertragen von Zahlen zählt hier mehr als Schnelligkeit, denn eine falsche Maßangabe zieht sich sonst durch das ganze spätere Bauteil. Jeder Arbeitsschritt am Bildschirm wird ausführlich erklärt und wiederholt geübt.

Konstruktionsbüros setzen auf diese Ausbildungsform, weil digitale Zuarbeit an vielen kleinen Stellen gebraucht wird, und daraus entsteht häufig eine dauerhafte Anstellung im Team.

Aufgaben

Das erwartet dich im Arbeitsalltag als Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO).

Skizze erstellen

Skizze erstellen

Einfache technische Skizzen am Computer zeichnen.

Maße übertragen

Maße übertragen

Zahlen in Zeichenprogramme eingeben.

Unterlagen sortieren

Unterlagen sortieren

Technische Dokumente ordnen und ablegen.

Modell prüfen

Modell prüfen

Bei der Kontrolle von Modellen mithelfen.

Das bringst du mit

Diese Stärken helfen dir in der Ausbildung, sortiert nach Wichtigkeit.

Must-have

  • Selbstständig arbeiten

Wichtig

  • Prüfen

Nice-to-have

  • Kreativ sein
  • Sich reinhängen

Entwicklungsmöglichkeiten nach der Ausbildung

Dein Weg endet nicht mit der Abschlussprüfung. Hier sind deine nächsten Schritte.

  1. Übernahme als Zeichenhelfer/in

    Nach der Ausbildung übernimmst du feste Aufgaben im Konstruktionsbüro.

  2. Weiterqualifizierung Technische/r Produktdesigner/in

    Mit einer Zusatzausbildung erstellst du eigenständig komplexere Zeichnungen.

  3. Fachkraft für technische Dokumentation

    Mit Erfahrung übernimmst du eigenständig die Pflege technischer Unterlagen.

Ausbildungsplätze für Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO)

Aktuelle Ausbildungsangebote von Unternehmen, die Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO) anbieten.

Wir halten Ausschau für dich

Sobald ein Betrieb Fachpraktiker/in für Technisches Produktdesign (§66 BBiG/§42r HwO) anbietet, findest du die Ausbildung hier.

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